♦ Zur Definition:
Die Pflegeversicherung gewährt Zuschüsse für bauliche Anpassungen und spezielle Ausstattung, die das Wohnumfeld von Pflegebedürftigen sicherer und zugänglicher macht. Pro Maßnahme können bis zu 4.180 Euro bewilligt werden. Mit dieser Förderung verfolgt die Pflegeversicherung zwei zentrale Ziele:
- Die häusliche Pflege zu erleichtern
- Die Selbstständigkeit der pflegebedürftigen Person bestmöglich zu erhalten
Durch diese Investition in ein barrierereduziertes Wohnumfeld wird ein längerer Verbleib in der gewohnten Umgebung ermöglicht – was nicht nur die Lebensqualität steigert, sondern auch die Pflegesituation für alle Beteiligten verbessert.
♦ Voraussetzungen für den Zuschuss zur Wohnraumanpassung
Um finanzielle Unterstützung für die Anpassung des Wohnraums zu erhalten, muss zunächst ein anerkannter Pflegegrad vorliegen. Zusätzlich muss die geplante Maßnahme mindestens eines der folgenden drei Kriterien erfüllen:
- Sie ermöglicht die häusliche Pflege erst
- Sie erleichtert die Pflegesituation deutlich und mindert die Belastung für die pflegebedürftige Person oder deren Angehörige
- Sie fördert ein selbstständigeres Leben der pflegebedürftigen Person
Da diese Kriterien in der Praxis teilweise Auslegungssache sind, empfiehlt es sich, im Antrag konkret und nachvollziehbar darzulegen, warum die beantragte Maßnahme in Ihrer persönlichen Situation notwendig und sinnvoll ist. Eine detaillierte Begründung kann Ihre Erfolgsaussichten deutlich erhöhen.
♦ Förderhöhe und Vergaberegeln im Überblick
Die Gewährung des Zuschusses setzt einen anerkannten Pflegegrad voraus. Die Höhe der Förderung ist dabei unabhängig von der Schwere der Pflegebedürftigkeit: Unabhängig davon, ob Pflegegrad 1 oder 5 vorliegt, beträgt der Zuschuss pauschal bis zu 4.180 Euro. Bei der Beantragung gelten folgende Regelungen:
- Pro Maßnahme Der Zuschuss wird für ein zusammenhängendes Umbauvorhaben gewährt, das zeitgleich beantragt wird. Sollte sich der Gesundheitszustand später wesentlich verändern und weitere Anpassungen erforderlich machen, besteht die Möglichkeit, einen erneuten Zuschuss zu beantragen.
- Pro Person Befinden sich mehrere Personen mit anerkanntem Pflegegrad in einem Haushalt, kann jede von ihnen den Zuschuss für dieselbe Maßnahme beantragen. Dies bedeutet, dass beispielsweise ein betroffenes Ehepaar bis zu 8.360 Euro erhalten kann. In einer Wohngemeinschaft mit mehreren Pflegebedürftigen sind sogar bis zu 16.720 Euro Förderung möglich.
Geförderte Maßnahmen: Beispiele und Anregungen
Die Bewilligung von Fördermitteln orientiert sich stets an Ihren individuellen gesundheitlichen Einschränkungen und Ihrer Wohnsituation. Entscheidend ist, dass der konkrete Nutzen der geplanten Maßnahme für Ihre Pflegesituation oder Ihre Selbstständigkeit deutlich wird. Dennoch gibt es typische Umbauten, die häufig genehmigt werden:
Häufig geförderte Anpassungen:
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- Badezimmerumbauten: Bodengleiche Dusche, ergonomische Haltegriffe, höhenverstellbare Waschbecken oder rutschfeste Bodenbeläge
- Mobilitätslösungen: Treppenlift oder Hublift, Türverbreiterungen, schwellenfreie Zugänge oder die Installation von Rampen
- Sicherheitsoptimierungen: Sturzsichere Beleuchtung, kontrastreiche Markierungen, Bewegungsmelder oder die Beseitigung von Stolperfallen
- Unterstützende Technologien: Barrierefreie Gegensprechanlagen, automatische Türöffner oder Notrufsysteme
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→ Wichtig: Nicht förderfähig sind rein komfortorientierte Modernisierungen sowie Instandhaltungs- und Reparaturmaßnahmen. Die beantragte Lösung muss einen erkennbaren Bezug zu Ihrer Pflegesituation aufweisen und diese spürbar erleichtern.
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Typischerweise gibt es keinen Zuschuss für:
- Ausstattung der Wohnung mit einem Telefon, einem Kühlschrank oder einer Waschmaschine
- Verbesserung der Wärmedämmung und des Schallschutzes
- Reparatur schadhafter Treppenstufen
- Brandschutzmaßnahmen
- Herstellung einer funktionsfähigen Beleuchtung im Eingangsbereich/Treppenhaus
- Rollstuhlgarage
- Errichtung eines überdachten Sitzplatzes
- Elektrischer Antrieb einer Markise
- Austausch der Heizungsanlage, Warmwasseraufbereitung
- Schönheitsreparaturen (Anstreichen, Tapezieren von Wänden und Decken, Ersetzen von Oberbelägen)
- Beseitigung von Feuchtigkeitsschäden
- Allgemeine Modernisierungsmaßnahmen
♦ So beantragen Sie Fördermittel für Wohnraumanpassungen
Wichtig: Stellen Sie Ihren Antrag auf Zuschuss unbedingt vor Beginn aller Umbauarbeiten. Nur wenn die Maßnahme vorab genehmigt wurde, erhalten Sie die finanzielle Unterstützung.
Zuständige Stelle für Ihren Antrag:
- Gesetzlich Versicherte: Wenden Sie sich an Ihre Pflegekasse (in der Regel angegliedert an Ihre Krankenkasse)
- Privatversicherte: Stellen Sie den Antrag bei Ihrer Pflege-Pflichtversicherung (PPV)
In den nächsten Abschnitten erfahren Sie:
- Welche Unterlagen und Informationen Sie für den Antrag benötigen
- Wie Sie eine überzeugende Begründung für Ihre Maßnahme formulieren
- Welche Fristen für die Bearbeitung Ihres Antrags gelten
Durch die rechtzeitige Antragstellung sichern Sie sich die beste Chance auf Bewilligung der Fördermittel für Ihre Wohnraumanpassung.
Das benötigen Sie für Ihren Antrag
Viele Pflegekassen und private Pflegeversicherungen bieten Online-Formulare für Anträge an. Alternativ können Sie Ihren Antrag auch formlos per Brief stellen. Unabhängig vom gewählten Weg sollten Sie folgende Informationen unbedingt angeben:
Essenzielle Angaben für Ihren Antrag:
- Persönliche Daten: Name, Anschrift und Versichertennummer der pflegebedürftigen Person
- Bankverbindung: Kontodaten des Pflegebedürftigen oder des ausführenden Unternehmens (bei Direktabrechnung)
- Maßnahmenbeschreibung: Detaillierte Schilderung der geplanten Umbauten
- Begründung: Nachvollziehbare Darstellung, warum die Maßnahme notwendig ist
- Unterlagen: Kostenvoranschläge und Kontaktdaten des Fachunternehmens
- Vorgeschichte: Informationen über bereits bezuschusste Wohnumfeldverbesserungen
Die Begründung: Herzstück Ihres Antrags
Ihre Begründung entscheidet maßgeblich über den Erfolg des Antrags. Beschreiben Sie ausführlich:
- Welche konkreten Hindernisse im derzeitigen Wohnumfeld bestehen
- Wie sich diese Barrieren auf den Pflegealltag auswirken
- Inwiefern die geplanten Maßnahmen diese Einschränkungen beheben
Reichen Sie bei nicht offensichtlichen gesundheitlichen Einschränkungen ergänzend Arztberichte oder fachärztliche Stellungnahmen ein, um den Bedarf nachvollziehbar zu belegen.
Professionelle Unterstützung nutzen Immer mehr Pflegekassen akzeptieren inzwischen sogenannte Notwendigkeitsbescheinigungen. Diese werden von anerkannten, unabhängigen Pflegeberatungsstellen ausgestellt und bestätigen die Erforderlichkeit der geplanten Maßnahmen. Eine solche Bescheinigung bietet Ihnen mehrere Vorteile:
- Erhöht Ihre Erfolgsaussichten deutlich
- Ermöglicht in vielen Fällen den Verzicht auf ein Gutachten des Medizinischen Dienstes oder von Medicproof
- Sie erhalten gleichzeitig eine neutrale und fachkundige Beratung zu den geplanten Umbauten
Nutzen Sie dieses Angebot, um Ihren Antrag optimal vorzubereiten und das Verfahren zu beschleunigen.
Bearbeitungsfristen: Das müssen Sie wissen
Ihre Pflegeversicherung ist verpflichtet, innerhalb von 3 Wochen über Ihren Antrag zu entscheiden und Sie schriftlich zu informieren. Sollte zur Bewertung ein medizinisches Gutachten erforderlich sein, verlängert sich diese Frist auf 5 Wochen.
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→ Wichtig: Wird diese Frist nicht eingehalten, muss Ihre Pflegekasse Sie über die Verzögerung informieren. Unterlässt sie diese Information und überschreitet die Frist, gilt Ihr Antrag automatisch als genehmigt.
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Was tun bei einer Ablehnung? Sollte Ihr Antrag abgelehnt werden, haben Sie das Recht auf eine ausführliche Begründung der Entscheidung. Gegen diesen Bescheid können Sie innerhalb eines Monats Widerspruch einlegen. So gehen Sie dabei vor:
- Legen Sie konkret dar, welche Punkte der Ablehnung Ihrer Ansicht nach nicht zutreffend sind
- Untermauern Sie Ihre Argumentation mit zusätzlichen Dokumenten oder fachlichen Stellungnahmen
- Beziehen Sie sich dabei auf die konkrete Pflegesituation und die beantragte Maßnahme
Eine präzise und sachliche Widerspruchsbegründung erhöht Ihre Chancen auf eine positive Neubewertung Ihres Antrags erheblich.
♦ Weitere Finanzierungsmöglichkeiten: KfW-Förderung nutzen
Zusätzlich zum Zuschuss der Pflegekasse können Sie unter bestimmten Voraussetzungen Fördermittel der KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau) in Anspruch nehmen. Diese bieten sich insbesondere an:
– Als Alternative bei Nicht-Bewilligung durch die Pflegekasse
– Zur Deckung zusätzlicher Kosten, die den Zuschussbetrag übersteigen
– Für weitere barrierereduzierende Maßnahmen im Wohnumfeld
Informieren Sie sich über das KfW-Programm „Altersgerecht Umbauen“ (455), das zinsgünstige Kredite und Tilgungszuschüsse bietet.
♦ Umsetzung in Eigenleistung: Das ist möglich Grundsätzlich können Sie wohnumfeldverbessernde Maßnahmen auch in Eigenleistung erbringen. In diesem Fall beachten Sie bitte:
– Der Zuschuss der Pflegeversicherung deckt ausschließlich die Materialkosten
– Arbeitsleistungen werden nicht bezuschusst
– Bei handwerklichen Arbeiten sollten Sie fachliche Qualifikationen berücksichtigen
– Behalten Sie alle Materialquittungen für die Abrechnung
♦ Besonderheiten bei Mietverhältnissen Als Mieter haben Sie folgende Möglichkeiten:
– Einfache Maßnahmen wie Haltegriffe oder Beleuchtungsanpassungen können meist ohne Genehmigung umgesetzt werden
– Eingriffe in die Bausubstanz (z.B. Türverbreiterungen, bodengleiche Duschen) erfordern die Zustimmung des Vermieters
– Bei Mieterhöhungen durch Modernisierungen gelten die gesetzlichen Regelungen
Ausführliche Informationen zu Rechten und Pflichten bei Mietwohnungen finden Sie in unserem Ratgeber „Barrierefreies Wohnen“. ___________________________________________________________________________________
Wenn Sie zum Bsp.: keinen Pflegegrad besitzen aber trotzdem einen Zuschuss benötigen.
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♦ KfW-Förderung: Treppenumbau, Treppenlift und Rampensysteme Treppen stellen im Zuhause die größten Barrieren dar. Der Umbau der Treppen beziehungsweise der Einbau eines Treppenlifts kann eine große Erleichterung im Alltag von Menschen mit eingeschränkter Mobilität sein. Sie sind zudem eine effektive Maßnahme, damit Sie länger in Ihrem Zuhause wohnen bleiben können. Treppenlifte sind jedoch in der Anschaffung teuer. Mit der KfW-Förderung können die Kosten für ein Liftsystem finanziert beziehungsweise ein Teil der Kosten übernommen werden. Förderfähig sind folgende Kosten:
- Barrierereduzierende Einzelmaßnahmen an Treppen
- Anschaffen eines Treppenlifts, Hub- und Plattformlifte sowie Senkrechtlifte
- Umgestaltung von Treppen zur Barrierereduzierung
- Rollstuhlrampen & Rampensysteme, die an Treppen angebaut werden
♦ Voraussetzung für KfW-Förderung von Treppenumbau und Einbau von Treppenlift & Rampensystemen Damit Sie eine KfW-Förderung für den Umbau Ihrer Treppe oder den Einbau eines Treppenlifts oder von Rampensystemen bekommen können, müssen Sie exakte technische Vorgaben umsetzen. Die genauen Vorgaben sind im Förderbereich 3 „Überwindung von Treppen und Stufen“ aufgeführt. (Anlage zum Merkblatt Altersgerecht umbauen (technische Mindestanforderungen) (2022)) Förderfähig ist der Einbau von Treppenliften, Hebe- und Plattform- sowie Senkrechtliften. Für den Umbau bestehender Treppenanlagen sowie dem Einbau von Rampensystemen gelten folgende Vorgaben:
♦ Voraussetzung für barrierereduzierende Umgestaltung von bestehenden Treppenanlagen Bei der Umgestaltung bestehender Treppenanlagen sind konkrete Vorgaben festgelegt, welche für eine KfW-Förderung eingehalten werden müssen.
Treppen müssen:
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- Beidseitige Handläufe ohne Unterbrechung über alle Geschosse aufweisen. Die Enden der Handläufe dürfen nicht frei in den Raum ragen.
- Mit rutschhemmenden Treppenstufen ausgestattet sein.
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Rampen zur Überwindung von Barrieren müssen:
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- Eine nutzbare Breite von mindestens 1,00 Meter aufweisen.
- Eine maximale Neigung von sechs bis maximal zehn Prozent aufweisen.
- Ab sechs Meter Länge Zwischenpodeste aufweisen, die mindestens 1,50 Meter lang sind. Wenn die Podeste im Außenbereich liegen, muss die Entwässerung sichergestellt sein.
- Mit beidseitigen Handläufen in 0,85 Meter Höhe ausgestattet sein, wobei die Enden der Handläufe nicht frei in den Raum ragen dürfen.
- An ihren Zu- und Abfahrten jeweils Bewegungsflächen von mindestens 1,50 Meter x 1,50 Meter aufweisen.
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Fazit: Investition in Lebensqualität
Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen zielen darauf ab, den eigenen Lebensraum so zu gestalten, dass er Sicherheit, Komfort und Selbstständigkeit über alle Lebensphasen hinweg bietet. Im Kern geht es darum, aus einem einfachen Haus oder einer Wohnung ein lebenslang geeignetes Zuhause zu machen. In diesem Kontext sind Treppenlifte eine der wirkungsvollsten und nachhaltigsten Einzelmaßnahmen. Sie adressieren eines der größten Hindernisse für Barrierefreiheit in mehrstöckigen Wohnungen und Häusern: die Treppe. Er ist eine Investition in Sicherheit, Selbstbestimmung und Lebensqualität. Er entfernt Barrieren, ohne das gewohnte Wohnumfeld aufgeben zu müssen, und verbessert so nachhaltig, dass Wohngefühl.