Ein Treppenlift bedeutet eine Verbesserung der Lebensumstände – er ermöglicht Menschen mit Mobilitätseinschränkungen, ihr Zuhause ohne Barrieren zu nutzen. Doch die Anschaffungskosten können abschreckend wirken. Die gute Nachricht zur Treppenlift – Förderung: Der Staat und verschiedene Institutionen unterstützen die Finanzierung mit Zuschüssen und zinsgünstigen Krediten. In diesem Beitrag erfahren Sie, welche Fördermöglichkeiten es gibt, wie Sie sie beantragen und damit bis zu 50 % der Kosten sparen können.

Förderprogramme im Überblick

 

1. KfW-Förderung: Zuschüsse und günstige Kredite 

Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) bietet eine attraktive Optionen für barrierefreie Umbauten:

KfW-Kredit 159 (Barrierefreiheit)

Der KfW-Kredit 159, auch bekannt als „Altersgerecht Umbauen“, ist ein Förderprogramm der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW), welches zinsgünstige Kredite für Maßnahmen zur Barrierereduzierung in bestehenden Wohnimmobilien bietet. Ziel ist es, Menschen jeden Alters den Verbleib in ihren eigenen vier Wänden durch altersgerechte Umbauten zu ermöglichen.

Barrierereduzierung:

Maßnahmen zur Verbesserung der Zugänglichkeit und Nutzbarkeit von Wohnraum, wie der Einbau von Rampen, die Verbreiterung von Türen, die Anpassung von Bädern oder die Installation von barrierefreien Küchen.

Wer kann die Förderung erhalten?

Privatpersonen (Eigentümer und Mieter) jeden Alters, Wohnungseigentümergemeinschaften, Bauträger und Wohnungsunternehmen, Wohnungsgenossenschaften, Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts.

    • Zinsen: Attraktive Zinssätze, die unter den marktüblichen Konditionen liegen.
    • Beantragung: Der Kredit wird nicht direkt bei der KfW beantragt, sondern über Finanzierungspartner wie Banken, Finanzierungsvermittler oder Bausparkassen.
    • Zweckbindung: Die Fördermittel müssen zweckgebunden für die genannten Maßnahmen eingesetzt werden.
    • Kombination mit Zuschüssen: Der Kredit kann mit anderen KfW-Förderprogrammen kombiniert werden.
    • Kreditbetrag: Bis zu 50.000 Euro pro Wohneinheit.

Beispielhafte Maßnahmen:

Einbau eines Treppenlifts oder einer rollstuhlgerechten Rampe, Verbreiterung von Türen und Durchgängen, Installation von bodengleichen Duschen, Einbau von altersgerechten Fenstern und Türen.

2. Pflegekasse & Krankenkasse: Finanzielle Unterstützung bei medizinischer Notwendigkeit

Neben den KfW-Förderungen können auch die Pflegekasse und Krankenkasse die Kosten für einen Treppenlift übernehmen – vorausgesetzt, der Lift ist aus medizinischer Sicht notwendig.

Für Pflegebedürftige mit einem anerkannten Pflegegrad (1–5) gibt es über die Wohnumfeldverbesserung (§ 40 SGB XI) Zuschüsse von bis zu 4.180 €.

Voraussetzung ist, dass der Treppenlift die selbstständige Nutzung der Wohnung ermöglicht oder die Pflege erleichtert. Ein ärztliches Attest oder eine Begutachtung durch den Medizinischen Dienst (MDK) ist hierfür meist erforderlich.

Auch die gesetzliche Krankenkasse kann sich in bestimmten Fällen an den Kosten beteiligen, etwa wenn der Treppenlift als Hilfsmittel anerkannt wird. Dies ist jedoch eine Einzelfallentscheidung – am besten fragen Sie direkt bei Ihrer Krankenkasse nach, ob eine Kostenübernahme möglich ist.

Tipp: Kombinieren Sie die Leistungen der Pflegekasse mit der KfW-Förderung, um die maximale finanzielle Unterstützung zu erhalten!

3. Regionale Förderprogramme: Zusätzliche Unterstützung von Ländern und Kommunen

Neben den bundesweiten Förderungen der KfW und Pflegekassen lohnt es sich, auch regionale Fördertöpfe zu prüfen. Viele Bundesländer, Städte und Gemeinden bieten eigene Zuschussprogramme für barrierefreie Umbauten an – oft sogar in Kombination mit den KfW-Leistungen.

Als Ihr Treppenliftanbieter in Sachsen, weisen wir auf die Sächsische Aufbaubank (SAB) hin, welche ebenfalls eine wichtige Rolle spielt. Sie fördert barrierefreies Wohnen mit Programmen wie dem „Zuschuss für altersgerechtes Umbauen“, der auch für Treppenlifte genutzt werden kann. Die Förderung beträgt bis zu 5.000 Euro pro Maßnahme und kann mit anderen Förderprogrammen kombiniert werden.

Voraussetzungen für die SAB-Förderung:

✔ Antragstellung vor Beginn der Baumaßnahme

✔ Nachweis der Barrierefreiheit

✔ Einhaltung von Einkommensgrenzen

Auch andere Bundesländer wie Bayern, Baden-Württemberg und Nordrhein-Westfalen haben ähnliche Landesprogramme. Zusätzlich bieten viele Kommunen eigene Zuschüsse an – etwa in Dresden, Leipzig oder Chemnitz.

Weitere Hilfsmöglichkeiten: • Soziale Hilfsfonds (Caritas, Diakonie) • Stiftungen für besondere Härtefälle • Kreis- und Stadtverwaltungen (oft mit kostenloser Beratung)

Unsere Empfehlung: Fragen Sie bei Ihrer Gemeinde, Stadt oder Ihrem Bundesland nach – oft lassen sich mehrere Förderquellen clever kombinieren, um die maximale Unterstützung zu erhalten!

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Wichtiger Hinweis: Die genauen Fördermittel und – bedingungen können sich ändern. Bitte immer die aktuellen Richtlinien bei den jeweiligen Stellen prüfen!

4. Schritt-für-Schritt Anleitung für eine zügige Treppenlift-Installation

Wenn Ihr Angehöriger nach einem Unfall oder einer Erkrankung dringend einen Treppenlift benötigt, können Sie mit dieser Anleitung schnell handeln:

Pflegegrad prüfen 

Falls noch kein Pflegegrad vorliegt:

– Beim MDK (Medizinischer Dienst) einen Dringlichkeitsantrag stellen

– Hausarzt um eine ärztliche Bescheinigung bitten (oft reicht das für erste Zuschüsse)

Bei bestehendem Pflegegrad (1-5):

– Sofort Wohnumfeldverbesserung (§ 40 SGB XI) bei der Pflegekasse beantragen (bis zu 4.180 € Zuschuss)

Angebot für Treppenlift einholen

Notfall-Termin mit einem Treppenlift-Anbieter vereinbaren (z. B. bei uns – wir kommen innerhalb von 24 Stunden)

Wichtig: Kostenvoranschlag mit genauer Beschreibung anfordern (für Förderanträge)

Förderanträge parallel stellen

– KfW Kredit 159 (bis zu 50.000€)

– Sächsische Aufbaubank (SAB) (bis zu 5.000 €) – oft schnelle Bearbeitung bei Notfällen

– Krankenkasse anfragen (Wohnraumanpassungsmaßnahme)

Installation des Lifts

Bei Dringlichkeit: Installation oft innerhalb von 2–3 Werktagen möglich

Keine Sorge: Meist ist keine Baugenehmigung nötig und kein Treppenumbau erforderlich

Nachträgliche Abrechnung

Rechnungen sammeln und bei den Förderstellen einreichen

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Wichtig: Je schneller Sie handeln, desto eher können Sie Fördergelder sichern!

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Notfall-Checkliste:

☑ Pflegegrad klären (oder Dringlichkeitsantrag stellen – Medizinischer Dienst)

 ⇑⇓  parallel 

☑ Lift-Anbieter anrufen + Kostenvoranschlag machen lassen (z. B. bei „Treppenlift Ost“)

☑ Förderformulare ausdrucken und parallel ausfüllen (kann länger dauern)

☑ Lift bestellen + Installationstermin vereinbaren

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Unser Team steht Ihnen in diesen Angelegenheiten gerne zur Verfügung und wir hoffen,

dass Ihnen diese Informationen im obigen Beitrag weiterhelfen konnten.